Zelt vor dem Schloss Ahaus Warum es diesmal erlaubt ist – und was gilt

Livekonzert am Ahauser Schloss
Ausverkauft soll Live am Schloss im Sommer wieder sein – wie auf diesem Archivbild. Doch das Konzert kollidiert terminlich mit dem Schlossbiergarten. Das VIP-Zelt des Hauptsponsors darf deswegen auf der großen Wiese im Schlossgarten aufgestellt werden. © Ahaus Marketing und Touristik
Lesezeit

Rasen nach Konzert durchwühlt

Andere Belastung für Boden

Terminkollision unausweichlich

Alle Flächen sind geschützt

Achse bis heute ablesbar

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen