Neue geförderte Wohnungen in Dorsten Interessenten können sich bei Stadt vormerken lassen

Neues Haus Im Gorden 121 in Dorsten-Holsterhausen von außen
Im Gorden, hier die Hausnummer 121, entstehen neue Mehrfamilienhäuser. © Michael Klein
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Im Stadtteil Holsterhausen in Dorsten entstehen an der Straße „Im Gorden“ derzeit insgesamt 28 neue geförderte Mietwohnungen. Die Wohnungen verteilen sich auf zwei Baukörper mit 18 Wohneinheiten im Gebäude mit der Hausnummer 121 sowie zehn Wohneinheiten im Gebäude mit der Hausnummer 129.

Da der Stadt Dorsten für die Wohnungen das Erstbelegungsrecht zusteht, wird im Rathaus derzeit eine Interessentenliste geführt. Ziel ist es, wohnberechtigten Interessenten frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich vormerken zu lassen und so eine möglichst passgenaue Belegung der Wohnungen zu erreichen.

Dieses neue Mehrfamilienhaus Im Gorden hat die Hausnummer 129.
Dieses neue Mehrfamilienhaus Im Gorden hat die Hausnummer 129.© Michael Klein

Wohnberechtigungssschein

Voraussetzung für die Anmietung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS). Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zur Antragstellung sowie zur Vormerkung auf der Interessentenliste erhalten Interessierte bei der Stadt Dorsten bei Frau Müller unter Tel. (02362) 66-5252 oder per E-Mail an sozialamt@dorsten.de.

Die Baustelle war im September des letzten Jahres in die Schlagzeilen geraten, weil ein Baukran dort umkippte und in einen Rohbau fiel. Der Schaden war überschaubar, inzwischen laufen die Bauarbeiten längst wieder nach Plan. Die ersten Wohnungen sollen voraussichtlich im Spätsommer 2026 fertiggestellt werden, das größere Gebäude wird voraussichtlich im Herbst 2026 bezugsfertig sein. Die Wohnungsgrößen reichen von 55 bis 102 Quadratmetern und bieten attraktiven Wohnraum für Familien, Paare sowie Einzelpersonen unterschiedlicher Altersgruppen.

Neubauprojekt in Holsterhausen
So sieht die Visualiserung des Neubauprjojekts in Holsterhausen aus.© Grafik: KD Komplettbau

Errichtet werden die Gebäude von der KD Komplettbau GmbH. Die Projekte werden im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von rund 7,15 Millionen Euro bewilligt.

Besonderes Augenmerk liegt auf einer nachhaltigen Bauweise sowie einer energieeffizienten Versorgung. Mithilfe von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Ein Erstbelegungsrecht im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist das Recht der zuständigen Behörde, bei der allerersten Vermietung einer neu gebauten geförderten Wohnung vorrangig zu bestimmen, wer dort einziehen darf. Es stellt sicher, dass subventionierter Wohnraum zweckentsprechend an berechtigte Personen vergeben wird.

Mietbindungen zeitlich befristet

Das Erstbelegungsrecht und die damit verbundenen Mietbindungen sind zeitlich befristet. Die sogenannte Bindungsdauer ist an die Laufzeit der gewährten staatlichen Förderdarlehen oder Zuschüsse gekoppelt. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist (in der Regel 15 bis 25 Jahre) fallen die Wohnungen in der Regel in den freifinanzierten Wohnungsmarkt zurück.

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