An den großen NRW-Bahnhöfen gilt seit Dienstag (26.5.) ein erweitertes Alkoholkonsumverbot. Davon betroffen ist auch der Dortmunder Hauptbahnhof. Die Deutsche Bahn teilt mit, dass das Verbot neben Dortmund auch an den Hauptbahnhöfen in Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Münster gilt. Am Kölner Hauptbahnhof besteht das entsprechende Verbot bereits seit Anfang April.
Nach Angaben der DB umfasst die neue Regelung den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige und aller Zuwege. Untersagt sind sowohl der Konsum von Alkohol als auch das Mitführen alkoholischer Getränke, sofern diese zum Verzehr im Bahnhof bestimmt sind.
Hintergrund seien laut DB „Rückmeldungen von Reisenden, Besuchenden sowie Mitarbeitenden der DB und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sichereres Umfeld wünschen“.
Mit durchschnittlich zwei Gewalttaten pro Tag und 735 Delikten im Jahr 2025 zählt der Dortmunder Hauptbahnhof laut Bundespolizeistatistik zu den Bahnhöfen mit den höchsten Kriminalitätsraten in Deutschland. Im Jahr 2024 lag er mit ebenfalls 735 gemeldeten Gewaltdelikten bundesweit auf Platz zwei, nur knapp hinter dem Berliner Hauptbahnhof. Auch im Jahr 2025 belegte er in diesem Negativ-Ranking erneut den zweiten Platz, diesmal hinter Leipzig.
Hinweise, Kontrollen und mögliche Konsequenzen
Die Umsetzung des neuen Alkoholverbots erfolge laut DB gemeinsam mit der Bundespolizei, die am Hauptbahnhof zuständig ist. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen werde laut Ankündigung nun auf die neue Hausordnung hingewiesen. Mitarbeitende der Bahn informieren zunächst über die Änderungen, zusätzlich soll es Durchsagen und Aushänge geben. Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden, in Wiederholungsfällen auch ein Hausverbot.
Ausgenommen von dem Verbot sind die Gastronomiebetriebe in den Bahnhöfen, dort darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden. Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleibt ebenfalls erlaubt, etwa wenn diese im Rahmen eines Einkaufs nach Hause transportiert werden.