Rettungswege blockiert Stadt Bottrop greift am Movie Park in Kirchhellen hart durch

Ein Schild mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ steht an einer Einfahrt.
Die Stadt Bottrop ließ am Movie Park Autos abschleppen, die unter anderem die Feuerwehrzufahrt blockierten. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
Lesezeit

Zunächst hatte sich der Sicherheitsdienst des Freizeitparks in Kirchhellen aufgrund der angespannten Verkehrssituation direkt an die Feuerwehr gewandt. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins bestätigte die Feuerwehr, dass mehrere Fahrzeuge derart verkehrsbehindernd abgestellt worden waren, dass insbesondere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge die betroffenen Bereiche nicht mehr ordnungsgemäß passieren konnten. Anschließend wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) informiert, heißt es in der Miteilung der Stadt.

Feuerwehrzufahrt blockiert

Die Einsatzkräfte des KOD stellten fest, dass insbesondere eine offizielle Feuerwehrzufahrt des Freizeitparks, die gleichzeitig als Notausgang dient, erheblich blockiert war. Dadurch wäre im Ernstfall ein schnelles Erreichen des Geländes durch Feuerwehr oder Rettungskräfte nicht mehr gewährleistet gewesen.

In enger Abstimmung wurde zunächst versucht, gemeinsam mit dem Veranstalter eines Events im Movie Park auf die Situation einzuwirken und Fahrerinnen und Fahrer ausfindig zu machen. Dennoch war ein ordnungsbehördliches Einschreiten unumgänglich.

Insgesamt mussten vier Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Darüber hinaus wurden 74 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen.

Appell an Besucher

„Sobald Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockiert werden, besteht für die Ordnungsbehörde keinerlei Ermessensspielraum mehr. In solchen Fällen muss unverzüglich gehandelt werden, um die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern jederzeit gewährleisten zu können“, erklärt Michael Althammer, Abteilungsleiter im Fachbereich Recht und Ordnung.

Die Stadt Bottrop appelliert eindringlich an alle Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, ausschließlich ausgewiesene Parkflächen zu nutzen und insbesondere Rettungswege jederzeit freizuhalten.

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen