Landrat Mario Löhr führt Teil der Nebeneinkünfte ab Gesetz erlaubt mehr als Existenzminimum

Landrta Mario Löhr im Gespräch in seinem Büro im Kreishaus in Unna.
Landrat Mario Löhr darf bis zu einer Höchstgrenze jedes Jahr Vergütungen aus Nebentätigkeiten behalten. © Michael Neumann
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Aufwandsentschädigungen

Höchstgrenze für Nebenverdienst

Mehrbetrag an den Kreis Unna

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