Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat sein Urteil nach der Roten Karte für Edin Dzeko im Heimspiel gegen Hannover 96 (2:2) gefällt. Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wird der Schalker Stürmer wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Dzeko war in der 52. Minute der Zweitligapartie gegen Hannover 96 am 15. März 2026 von Schiedsrichter Dr. Robin Braun des Feldes verwiesen worden. Damit müssen die Königsblauen auf den 40-Jährigen in den Spielen in Darmstadt und gegen Karlsruhe verzichten. Doch Schalke will das Urteil nicht hinnehmen und Einspruch einlegen.
Gesundheit nicht gefährdet
Das hatte der Verein bereits im Vorfeld angekündigt, gegen ein Strafmaß, das über das Darmstadt-Spiel hinausgeht, Einspruch einlegen zu wollen. Das geschieht nun. „Wir legen Einspruch gegen das Urteil ein, weil eine Sperre für zwei Spiele unserer Überzeugung nach zu hoch ist. Unserer Auffassung nach liegt eben keine Aktion von Edin vor, in der die Gesundheit des Gegenspielers rücksichtslos gefährdet wird, wie es der DFB in seinem Einzelrichterurteil darstellt“, erklärt Frank Baumann, Sportvorstand des FC Schalke 04.