Wer an Feiertagen einkaufen möchte oder muss, steht beim Supermarkt um die Ecke vor verschlossenen Türen. Von Tankstellen bis Bäckereien – wir haben eine Übersicht erstellt, welche Geschäfte an Feiertagen wie Fronleichnam geöffnet sind und was Sie dort bekommen können.
Darf man an Feiertagen in NRW einkaufen?
Kurz gesagt: Nein, grundsätzlich nicht, denn in NRW gilt das Ladenöffnungsgesetz. Das schreibt vor, dass Supermärkte, Discounter, Kaufhäuser sowie die meisten Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen.
Das betrifft also auch klassische Einkaufsmöglichkeiten wie Rewe, Aldi, Lidl oder Edeka. Doch es gibt Ausnahmen.
Einkaufen an Feiertagen: Die wichtigsten Ausnahmen
Auch an Feiertagen wie Fronleichnam gibt es Orte, an denen Geschäfte öffnen dürfen. Diese Ausnahmen sind gesetzlich geregelt:
- Bahnhöfe und Flughäfen
Geschäfte an stark frequentierten Orten dürfen öffnen – dazu zählen Bahnhöfe (z. B. die Hauptbahnhöfe größerer Städte) und Flughäfen. Dort findet man oft kleine Supermärkte (z. B. Rewe To Go) oder Drogerien. Wichtig: Offiziell dürfen diese Läden nur Reisebedarf verkaufen – in der Praxis kann das Sortiment aber auch größer ausfallen.
- Tankstellen
Tankstellen sind eine der verlässlichsten Optionen an Feiertagen. Hier bekommt man in der Regel Snacks und Getränke, Grundnahrungsmittel – zum Teil gibt es auch kleine Supermarkt-Sortimente. Nachteil: Hier sind die Preise üblicherweise höher.
- Bäckereien und Konditoreien
Viele Bäckereien in NRW dürfen an Feiertagen für einige Stunden öffnen – typischerweise wird an vielen Feiertagsvormittagen ein eingeschränktes Sortiment verkauft. Wichtig: Die genauen Öffnungszeiten erfragen Sie am besten bei Ihrem Bäcker der Wahl.
- Kioske und kleine Läden
Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Kioske, Spätis, Büdchen und kleine Geschäfte in touristischen Gebieten öffnen.
- Apotheken (Notdienst)
Für Medikamente gilt eine Sonderregel: Apotheken im Notdienst haben geöffnet. Welche das bei Ihnen vor Ort sind, wechselt täglich.
Was bedeutet ‚Reisebedarf‘ wirklich?
Das Gesetz erlaubt Verkäufe an bestimmten Orten nur als Reisebedarf. Dazu zählen:
- Lebensmittel für unterwegs
- Getränke
- Hygieneartikel
- Zeitungen
Zum Teil interpretieren die Geschäfte das allerdings großzügig und man kann auch mehr als nur Snacks bekommen.
Sonderfall: Einkaufen im Ausland
Wer nah an der Grenze wohnt – zum Beispiel in Richtung der Niederlande – kann gegebenenfalls dort gut einkaufen gehen. In unseren Nachbarländern gelten zum Teil andere Feiertagsregeln als hier. Die Geschäfte dort können also ganz normal geöffnet sein.