Die wichtigsten Informationen zum Wurst-Rückruf:
- Rückrufaktion: Eine bestimmte Charge Schinken-Zwiebelmettwurst wird wegen einer festgestellten Keimbelastung bei Penny zurückgerufen.
- Risiko: In der betroffenen Charge wurden Salmonellen nachgewiesen, die Magen-Darm-Erkrankungen verursachen können.
- Maßnahme: Kunden sollten die Schinkenzwiebelmettwurst nicht verzehren und können das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Wurstwaren wie Zwiebelmettwurst haben in Deutschland eine lange Tradition und gehören für viele zum regionalen Lebensmittelkulturgut. Besonders frische, streichfähige Wurst-Produkte gelten jedoch als empfindlich, da sie stark auf Hygiene und Kühlung angewiesen sind. Wie die OVO Vertriebs GmbH mitteilt, wurde nun im Rahmen interner Kontrollen eine vorsorgliche Rückrufaktion für ein konkretes Produkt eingeleitet.
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Ursache des Penny-Rückrufs: Salmonellen
Nach Angaben des Produzentens wurden in einer einzelnen Probe der „Meisterklasse Schinken-Zwiebelmettwurst“ Salmonellen nachgewiesen. Der Rückruf erfolgt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes.
Salmonellen können Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Typische Symptome einer Salmonellose sind:
- Durchfall
- Bauchschmerzen
- Übelkeit und Erbrechen
- Fieber
Besonders gefährdet sind Säuglinge Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. Personen, die das betroffene Lebensmittel verzehrt haben und Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Eine vorsorgliche ärztliche Behandlung ohne Symptome ist laut Hinweis nicht erforderlich.
Zwiebelmettwurst-Rückruf: Produktdaten im Überblick
Die Rückrufaktion für Schinken-Zwiebelmettwurst betrifft ausschließlich Produkte mit den folgenden Daten:
- Produkt: Meisterklasse Schinken-Zwiebelmettwurst
- Inhalt: 200g
- Charge: L04804
- Verbrauchsdatum: 12.03.2026
- Hersteller: OVO Vertriebs GmbH
Weitere Produktvarianten oder Chargen sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.

Verbraucherhinweis: Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich
Kunden, die das genannte Produkt erworben haben, können dieses im jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Weitere aktuelle Rückrufe im Überblick
Immer wieder kommt es zu Produktrückrufen im Lebensmittelbereich – etwa aufgrund von Keimbelastungen, Fremdkörpern oder fehlerhaften Allergenkennzeichnungen. Eine Übersicht weiterer aktueller Rückrufe: