Badeunfälle in Flüssen und Seen in NRW Was Betroffene und Helfer im Notfall tun sollten

Ein Rettungsboot der DLRG bei einer Übung
Badeunfälle in Flüssen und Seen gibt es in NRW jedes Jahr wieder. Die DLRG warnt vor dem Baden an unbewachten Stellen. Es gibt einige Verhaltensregeln. © picture alliance / dpa
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Jedes Jahr wieder sterben Menschen durch Badeunfälle in Flüssen und Seen in NRW. Im vergangenen Jahr 2025 sind 48 Menschen bei Badeunfällen in NRW ums Leben gekommen, neun weniger als im Vorjahr. Einen explosionsartigen Anstieg der Todeszahlen brachte 2025 in NRW vor allem der heiße Juni, wie die DLRG mitteilte. Mehr Todesfälle gab es bei jungen Schwimmern zwischen elf und 20 Jahren (2024:2, 2025:5).

Vor allem die Schwimmausbildung in den Schulen kritisierte DLRG-Präsidentin Ute Vogt. „Unsere Kinder können mehrheitlich nicht sicher schwimmen, wenn sie die Grundschule verlassen“, erklärte sie. „Sie sind ein Leben lang gefährdeter am und im Wasser. Aus Sicht der DLRG ist das ein unnötiges Lebensrisiko.“

Meiste Badeunfälle in Deutschland in Bayern

„Flüsse, Seen und allgemein unbewachte Gewässer sollten möglichst gemieden werden. Am sichersten ist das Baden und Schwimmen dort, wo Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer im Notfall direkt vor Ort sind“, riet die DLRG-Präsidentin.

Insgesamt registrierten die Lebensretter im vergangenen Jahr mindestens 393 tödliche Badeunfälle – 18 weniger als ein Jahr zuvor. Im Vergleich der Bundesländer starben die meisten Menschen bei Badeunfällen in Bayern mit seinen vielen Seen – es waren 84 nach 70 ein Jahr zuvor. Es folgten Nordrhein-Westfalen mit 48 (2024: 57) Badetoten vor Niedersachsen mit 47 (46) Opfern.

Badeunfälle in NRW: Größte Gefahr beim Schwimmen in Flüssen

Die größte Gefahr droht laut der DLRG-Statistik weiterhin beim Schwimmen in Flüssen wie dem Rhein, wo das Baden wegen gefährlicher Strömungen und vorbeifahrender Schiffe in vielen NRW-Städten unter Androhung von hohen Bußgeldern verboten ist. Trotz Warnschildern und Polizeikontrollen gehen Menschen dort immer wieder ins Wasser, werden abgetrieben und ertrinken.

Unter Ertrinken versteht man nach DLRG-Angaben das Eintauchen in oder unter Wasser, wobei es zum lebensbedrohlichen Sauerstoffmangel kommt. Das kann bei Bewusstsein oder in Bewusstlosigkeit passieren, etwa nach einem Sturz oder einem Kopfsprung auf ein Hindernis unter Wasser.

Verhaltenstipps der DLRG beim Schwimmen in Flüssen und Seen

Die DLRG warnt regelmäßig vor dem Baden insbesondere in großen Flüssen wie dem Rhein und der Ruhr.

Wer sich dennoch bei schönem Wetter in offenen Gewässern abkühlen möchte, sollte einige Verhaltenstipps berücksichtigen, um Badeunfälle zu vermeiden.

  • nicht alleine Schwimmen gehen
  • niemals alkoholisiert Schwimmen gehen
  • nicht bei Dunkelheit schwimmen
  • nicht in unbekannte Gewässer springen
  • die eigenen Kräfte nicht überschätzen
  • die Kälte des Wassers und die Strömung beachten
  • niemals im Bereich von Wehren schwimmen
  • Gefahr durch Boots- und Schiffsverkehr beachten
  • bei Bootsfahrten etc. passende Schwimmwesten tragen
  • örtliche Badeverbote beachten
  • nicht im Bereich von Hafenanlagen, Schleusen und Brücken schwimmen
  • sich über die speziellen Gefahren vor Ort informieren

Was tun, wenn man doch in Not geraten ist?

Auch zur Selbstrettung bei Badeunfällen hat die DLRG Verhaltensregeln aufgestellt. Hier ein Überblick:

  • Selbstrettung bei Strömung: Mit der Strömung treiben lassen und versuchen, langsam – schräg und mit der Strömung – ans Ufer zu kommen. Selbst wenn man dadurch das Gefühl bekommt, etwas zu sehr abzutreiben, ist dies laut DLRG die sicherste Methode, um das Ufer zu erreichen.
  • Selbstrettung bei Erschöpfung: Auf den Rücken legen und mit den Füßen nach vorne treiben lassen, wenn die eigenen Kräfte so stark nachgelassen haben, dass man der Erschöpfung nahe ist.
  • Selbstrettung bei einem Krampf: Wenn ein Krampf verspürt wird, sollte der Schwimmer Ruhe bewahren und versuchen, zum Ufer zu schwimmen. Gelingt dies nicht, dann kann der Krampf auch im Wasser durch Dehnung des Muskels gelöst werden. Spannung und Entspannung werden abwechselnd wiederholt, bis sich der Krampf löst und der Schmerz nachlässt.
  • Auf sich aufmerksam machen mit lauten Rufen

Wenn ein anderer Mensch in Not gerät, sollte man den Notruf 112 anrufen und das Unglück melden. Dabei sollte genau beschrieben werden, wo und wohin die Person treibt.

Badeverbot im Rhein in mehreren NRW-Städten

Das Schwimmen im Rhein kann wegen der Strömungen und dem Schiffsverkehr lebensgefährlich werden. Einige Städte in NRW haben deshalb 2025 ein Badeverbot im Rhein erlassen. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Als Baden im Rhein gelte jedes Betreten: schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren und ähnlichen Objekten, erklärt die Stadt Köln auf ihrer Webseite.

Das Baden im Rhein ist bislang an diesen Stellen verboten:

  • Im gesamten Kölner Stadtgebiet
  • Im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers
  • Im gesamten Neusser Stadtgebiet
  • An der gesamten Meerbuscher Rheinuferfront
  • An der gesamten Kreefelder Rheinuferfront

„Viele Menschen sind in diesem Jahr im Rhein ertrunken. Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen“, wird die Kölner Stadtdirektorin Andrea Blome in einer Pressemitteilung zitiert. Auch Kontrollen und Verbote könnten weitere Unfälle im Rhein allerdings nicht ganz ausschließen.

Deshalb appelliere Blome eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden. „Wir werden das Badeverbot kontrollieren und wegen der großen Gefahr für Badende Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden“, so Blome.

mit dpa

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