Lichterketten-Rückrufaktion Es besteht Brandgefahr - nicht verwenden

Im Dunkeln leuchtet eine Lichterkette, darüber liegt ein Warndreieck-Symbol.
Rückrufaktion für Lichterketten: Bei diesem Produkt besteht Brandgefahr. © Collage (Canva & Unsplash/Natalie Parham)
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Das Wichtigste zum Lichterketten-Rückruf:

  • Rückrufaktion: Zurückgerufen werden LED-Lichterketten von Søstrene Grene aus einer bestimmten Charge.
  • Risiko: Überhitzung im Batteriekasten kann zum Schmelzen führen – es besteht Brandgefahr.
  • Maßnahme: Betroffene Lichterketten sollten nicht weiter verwendet werden – bei Søstrene Grene ist ein Austausch oder eine Erstattung möglich.

Auch bei Dekorationsartikeln kann es zu Sicherheitsproblemen kommen. Aktuell informiert das dänische Einzelhandelsunternehmen Søstrene Grene über eine Rückrufaktion für LED-Lichterketten – hier finden Kunden alle wichtigen Informationen.

>>Weitere aktuelle Rückrufe bei Ruhr Nachrichten finden Sie auf unserer Übersichtsseite.<<

Ursache der Rückrufaktion: Überhitzung kann Brand auslösen

Wie Søstrene Grene mitteilt, wurde bei der Nutzung der betroffenen LED-Lichterketten eine Wärmeentwicklung im Batteriekasten festgestellt. In der Folge kann es dazu kommen, dass der Batteriekasten schmilzt. Dadurch besteht eine potenzielle Brandgefahr.

Lichterketten-Rückruf: Diese Produkte sind betroffen

Der Rückruf betrifft ausschließlich eine bestimmte Charge der LED-Lichterkette in zwei Farbvarianten. Das sind die Daten der betroffenen Produkte:

  • Produkt: LED-Lichterkette
  • Chargennummer: 264575
  • Verkaufszeitraum: 31. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026
  • betroffene Varianten: zwei Farbvarianten (gelb/rot/braun und grün/blau/türkis)
  • Verkaufsstellen: Søstrene Grene
Abgebildet sind die aktuell von Søstrene Grene zurückgerufenen LED-Lichterketten mit Batteriefach in den Farbvarianten gelb/rot/braun und blau/grün/türkis.
Diese beiden Lichterketten von Søstrene Grene sind aktuell von einer Rückrufaktion betroffen.© Søstrene Grene

Verbraucherhinweis: Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

Wie das Unternehmen mitteilt können Kundinnen und Kunden die betroffenen LED-Lichterketten auch ohne Vorlage eines Kassenbons zurückgeben. Das gilt auch, wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden und die Chargennummer nicht mehr sichtbar ist.

Erstattungsregelung laut Søstrene Grene:

Die Lichterketten müssen vor dem 1. Juli 2026 zurückgegeben werden. Dann bekommen Sie entweder den vollen Kaufpreis erstattet oder können die Lichterkette gegen einen Artikel des gleichen Wertes umtauschen.

Weitere aktuelle Rückrufe

Auch in anderen Produktkategorien kommt es regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Rückrufen. Weitere aktuelle Fälle sind:

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